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12.10.2013, 21:20 Uhr | MIT-Bundesgeschäftsstelle - 10117 Berlin, Charitéstr. 5

Stärkung des Haftungsprinzips ist ordnungspolitische Aufgabe ersten Ranges

Leitantrag „Mut zur Verantwortung“ von Bundesdelegiertenversammlung beschlossen

Die 11. Bundesdelegiertenversammlung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) hat im niedersächsischen Braunschweig den Leitantrag „Mut zur Verantwortung – Eigentümerverantwortung als Grundlage unserer Wirtschaftsordnung“ des MIT-Bundesvorstands beschlossen.

In dem Leitantrag rückt die MIT den Zusammenhang von Eigentum und Verantwortung in den Mittelpunkt der Betrachtung und spricht sich für eine Rückbesinnung auf die Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft aus. So heißt es in dem von den Delegierten beschlossenen Papier: „Das Vertrauen in die Soziale Marktwirtschaft ist geschwunden. Dieses Vertrauen lässt sich nur zurückgewinnen durch eine Stärkung der Verantwortungskultur von allen, die in der Wirtschaft tätig sind. Das entscheidende Instrument zur Stärkung der Verantwortungskultur ist eine Renaissance des Haftungsprinzips und des an ihm anknüpfenden Leitbilds der verantwortlichen Unternehmensführung.“

Die MIT beobachtet mit Sorge, dass personale Eigentümerverantwortung immer mehr ausgehöhlt und Haftung kollektiviert wird. Für die MIT gehört zur Freiheit des Eigentums untrennbar die Bereitschaft, für Folgen von unternehmerischen Entscheidungen zu haften. „Wo das Haftungsprinzip gilt, kann sich am ehesten auch eine unternehmerische Verantwortungskultur behaupten“,  heißt es in dem Beschluss.

Bei Haftungsbeschränkungen hingegen handelt es sich um Privilegien, die begründungspflichtig sind und besondere Anforderungen an Transparenz, Sorgfalt und Risikoabsicherung bei Unternehmensentscheidungen zur Folge haben müssen. Die MIT appelliert daher, alle Vorschläge zur Reform des Gesellschaftsrechts daran zu messen, ob sie zu einer Stärkung der Haftung von und innerhalb von Unternehmen führen. Haftungsbeschränkungen verzerren nach Auffassung der MIT den Wettbewerb. Die Wettbewerbsposition von voll haftenden Unternehmen sollte gegenüber haftungsbeschränkten Unternehmen daher deutlich gestärkt werden. Die durch politische Eingriffe begünstigte Tendenz zu Haftungsbeschränkungen gilt es zu stoppen.

Da der voll haftende Eigentümer-Unternehmer von vielen Seiten in Bedrängnis geraten ist, ist es für die MIT eine ordnungspolitische Aufgabe ersten Ranges, die Idee des Eigentums und die damit verbundene Verantwortungskultur wieder zu stärken und die Wettbewerbsnachteile, die für voll haftende Eigentümer- Unternehmer bestehen, abzubauen. So fehlt es im Steuerrecht faktisch an einer konsequenten Rechtsformneutralität zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese steuerrechtliche Diskriminierung der Eigenkapitalbildung in Personengesellschaften muss beseitigt werden. Dazu ist eine Anrechnung der fiktiven Verzinsung des Eigenkapitals als Betriebsausgabe erforderlich. Eine steuerrechtliche Maßnahme zur Stärkung inhabergeführter Unternehmen wäre zudem die praktikablere Gestaltung der Thesaurierungsbegünstigung im Einkommensteuerrecht.

 

Weiterhin schlägt die MIT vor, im Arbeits- und Sozialrecht Anreize für eine Abkehr von der Haftungsbegrenzung zu schaffen, da viele Regelungen in Wirklichkeit auf große, haftungsbeschränkte Unternehmen ausgerichtet sind. Kleine und mittlere Unternehmen, die größtenteils von voll haftenden Eigentümer-Unternehmern geleitet werden, werden so häufig vor besondere Belastungen gestellt.

 

Auch bei der Unternehmensfinanzierung muss die Benachteiligung inhabergeführter Unternehmen korrigiert werden. Der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zum Kredit darf durch Schritte der Finanzmarktregulierung z.B. im Rahmen von „Basel III“ nicht gefährdet werden. Diese Gefahr besteht, wenn den nicht krisenverursachenden Sparkassen und Genossenschaftsbanken Eigenkapitalhinterlegungen abverlangt werden, die im Hinblick auf ihr risikoärmeres Kreditgeschäft sachlich nicht geboten sind. Es muss verhindert werden, dass die langfristige Finanzierungskultur im deutschen Mittelstand durch überzogene aufsichtsrechtliche Vorgaben beeinträchtigt wird.


Den Leitantrag finden Sie unter www.mittelstand-deutschland.de/bdv2013.