Presse

16.07.2020, 11:53 Uhr

Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sorgt für Unmut

Anfrage von Peter Trapp zeigt die Ungleichbehandlung der Polizisten auf.

Die Antwort auf eine von CDU-Innenexperten Peter Trapp gestellte Anfrage an den Berliner Senat offenbart einige Kuriositäten: z.B., dass alle vermeidlichen Verstöße von Beamten anderer Bundesländer, die während eines Einsatzes unter Führung Berlins begangen haben zu Lasten der Hauptstadt gehen sollen. Gleichzeitig fallen vermeidliche Verstöße von Berliner Beamten, die in anderen Bundesländern Amtshilfe leisten nicht darunter. Beamte anderer Bundesländer sollen - zumindest nicht im Rahmen des LADG - belangt werden, eine Regressforderung gegen Berliner Beamte wird jedoch nicht ausgeschlossen. Die Ungleichbehandlung stößt ebenso sauer auf, wie die faktische Beweislastumkehr (auch wenn diese durch die Wortwahl wie ein Ausnahmefall klingen soll).

Mehr dazu unter: https://m.tagesspiegel.de/berlin/kritik-am-landes-antidiskriminierungsgesetz-polizist-ist-nicht-gleich-polizist-gesetz-sorgt-fuer-verwirrung/25998444.html